Pflichtangaben in der E-Rechnung: Was in die XML muss
Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2026
Warum die XML entscheidet
Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 ist bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD der strukturierte Teil maßgeblich. Fehlt eine Pflichtangabe in der XML oder ist sie dort falsch, hilft es nicht, dass sie im PDF korrekt steht. Für den Empfänger kann das den Vorsteuerabzug gefährden. Mehr dazu, wie die Finanzverwaltung Fehler einordnet, findest du unter Fehler in der E-Rechnung.
Pflichtangabe und XML-Feld auf einen Blick
Die europäische Norm EN 16931 gibt jedem Feld eine Nummer, den Business Term (BT). Die Grafik zeigt, wo die wichtigsten Pflichtangaben landen.
Alle Pflichtangaben im Detail
| Pflichtangabe (§ 14 Abs. 4 UStG) | Feld in der E-Rechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers | BT-27 (Name), BG-5 (Anschrift: BT-35 Straße, BT-37 Ort, BT-38 PLZ, BT-40 Land) | Ländercode nach ISO 3166, z. B. DE |
| Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers | BT-44 (Name), BG-8 (Anschrift: BT-50, BT-52, BT-53, BT-55) | Bei Behörden zusätzlich die Leitweg-ID in BT-10 |
| Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers | BT-31 (USt-IdNr.) oder BT-32 (Steuernummer) | Eine von beiden genügt im Inland |
| Ausstellungsdatum | BT-2 | Format in CII: JJJJMMTT |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | BT-1 | Einmalig vergeben |
| Menge und handelsübliche Bezeichnung | BT-129 (Menge), BT-130 (Einheit), BT-153 (Bezeichnung) | Einheiten als Code, z. B. HUR für Stunde |
| Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung | BT-72 (Lieferdatum) oder BG-14 (Leistungszeitraum, BT-73/BT-74) | Auch wenn er dem Rechnungsdatum entspricht, sollte er angegeben werden |
| Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, und vereinbarte Minderungen | BT-116 je Steuersatz, Nachlässe in BG-20, Skonto in den Zahlungsbedingungen BT-20 | Für jeden Steuersatz eine eigene Aufschlüsselung (BG-23) |
| Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung | BT-119 (Satz), BT-117 (Betrag), BT-120/BT-121 (Befreiungsgrund) | Steuerkategorie in BT-118, z. B. S für Regelsatz |
| Bei Gutschriften: die Angabe „Gutschrift“ | BT-3 (Rechnungsart, Code 389 für Gutschrift im Gutschriftverfahren) | Nicht verwechseln mit der Stornorechnung, siehe Stornieren |
Sonderfälle
Reverse Charge und EU-Lieferungen: Bei der Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers (§ 13b UStG) und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen braucht die Rechnung
einen Hinweis auf die Steuerbefreiung bzw. Steuerschuldnerschaft (BT-120) und die USt-IdNr. des
Käufers (BT-48). In der XML steht dafür die Steuerkategorie AE bzw. K.
Mehr unter E-Rechnung ins Ausland.
Anzahlungen und Schlussrechnung: In der Schlussrechnung müssen bereits erhaltene Teilzahlungen und die darauf entfallende Steuer abgezogen werden. Wie das in der E-Rechnung geht, steht unter Abschlagsrechnung als E-Rechnung.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €: Sie brauchen weniger Angaben (§ 33 UStDV) und müssen keine E-Rechnung sein. Siehe Ausnahmen.
Kleinunternehmer: Statt Steuersatz und Steuerbetrag gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG in die Rechnung. Siehe E-Rechnung für Kleinunternehmer.
So prüfst du deine Rechnung
- Mit dem X-Ray-Viewer siehst du, welche Angaben tatsächlich in der XML stehen.
- Ein Validator prüft die Regeln der EN 16931, siehe ZUGFeRD validieren.
- Mit PDF zu ZUGFeRD erstellst du aus einer PDF eine E-Rechnung — das Tool prüft die Pflichtfelder vor dem Download.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn die Pflichtangaben im PDF stehen?
Nein. Bei einer E-Rechnung zählt der strukturierte Teil. Das PDF in einer ZUGFeRD-Datei ist eine
Lesehilfe und ersetzt fehlende Angaben in der XML nicht.
Müssen Bankverbindung und Zahlungsziel in die Rechnung?
Umsatzsteuerlich sind sie keine Pflichtangaben. Die EN 16931 verlangt bei einem offenen Betrag aber
ein Fälligkeitsdatum (BT-9) oder Zahlungsbedingungen (BT-20). IBAN gehört in BT-84.
Was ist mit Handelsregister oder Geschäftsführer?
Diese Angaben verlangt das Handels- bzw. Gesellschaftsrecht für Geschäftsbriefe, nicht das
Umsatzsteuerrecht. Sie können in der Rechnung als Freitext (z. B. BT-22 oder BT-33) stehen.
Weiterführend: Fehler in der E-Rechnung · ZUGFeRD XML-Struktur · E-Rechnung kostenlos erstellen