Infografik

Zeitplan E-Rechnungspflicht 2025–2028

Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland erfolgt stufenweise. Diese Infografik zeigt alle wichtigen Termine auf einen Blick.

E-Rechnungspflicht: Zeitplan 2025–2028 Mai 2026 1 Jan 2025 ✓ AKTIV Empfangspflicht Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können 2 Ende 2026 FRIST LÄUFT Übergangsfrist PDF-Rechnungen noch erlaubt für alle Unternehmen 3 Jan 2027 AB 2027 PFLICHT Ausstellungspflicht Großunternehmen (Umsatz > 800.000 € im Vorjahr) 4 Jan 2028 AB 2028 PFLICHT Ausstellungspflicht Alle Unternehmen inkl. EDI-Systeme, kein Umsatzlimit Gilt für inländische B2B-Umsätze (§ 14 UStG) · Ausnahmen: Kleinunternehmer (§ 19 UStG), Kleinbetragsrechnungen unter 250 €

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2026

Januar 2025: Empfangspflicht tritt in Kraft

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Das bedeutet: Dein E-Mail-Postfach muss für ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien bereit sein. Eine spezielle Software ist nicht zwingend nötig — viele gängige Buchhaltungsprogramme unterstützen das bereits.

Bis Ende 2026: Übergangsfrist für die Ausstellung

Wer Rechnungen ausstellt, darf bis Ende 2026 noch klassische PDF- oder Papierrechnungen verwenden — sofern der Empfänger zustimmt. Diese Übergangsfrist gibt Unternehmen Zeit, ihre Prozesse und Software anzupassen. Die Uhr läuft jedoch: Ab 2027 gilt die Ausstellungspflicht für Großunternehmen.

Mehr Details zur Übergangsfrist findest du unter E-Rechnung Übergangsfrist.

2027 und 2028: Stufenweise Ausstellungspflicht

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € (Vorjahr) E-Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später, ab Januar 2028, gilt die Pflicht für alle Unternehmen — unabhängig von Größe oder Umsatz, einschließlich Unternehmen, die bislang EDI-Verfahren nutzten.

Einen vollständigen Überblick zur gesetzlichen Pflicht gibt es unter E-Rechnungspflicht.