Compliance

E-Rechnungspflicht Zeitplan: 2025 bis 2028 auf einen Blick

Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2026

Kurzfassung: Die E-Rechnungspflicht wird in vier Stufen eingeführt. Seit Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle. Die Ausstellungspflicht folgt gestaffelt bis 2028. Für die Fristen zählt, wann die Leistung ausgeführt wird.

Der vollständige Zeitplan

Datum Pflicht Für wen
1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können Alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich (ohne Ausnahme)
Bis 31. Dezember 2026 Übergangsfrist: Papier weiter erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers Alle Unternehmen (für Leistungen bis Ende 2026)
1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen Pflicht Unternehmen mit Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €
Bis 31. Dezember 2027 Übergangsfrist für kleinere Unternehmen und EDI-Verfahren Unternehmen mit Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 € · EDI-Nutzer (mit Zustimmung des Empfängers)
1. Januar 2028 E-Rechnungen ausstellen Pflicht für alle Alle Unternehmen (außer dauerhaft Befreite: Kleinunternehmer § 19, B2C, Kleinbeträge)

Was gilt dauerhaft — egal welches Datum?

Diese Ausnahmen gelten unabhängig vom Zeitplan, jetzt und in Zukunft:

Neu seit Oktober 2026

Das dritte BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 ändert den Zeitplan nicht. Es enthält aber Erleichterungen, u. a. eine Nichtbeanstandung für E-Rechnungen bis Ende 2026 und Regeln für Anzahlungs- und Schlussrechnungen. Details unter Übergangsfristen und Abschlagsrechnung als E-Rechnung.

Was musst du heute tun?

Situation Handlungsbedarf jetzt (2026)
Du empfängst Rechnungen von Lieferanten ✅ Empfangsfähigkeit sicherstellen — E-Mail reicht als Minimum
Du bist Kleinunternehmer (§ 19 UStG) ✅ Nur Empfangen nötig. Ausstellen freiwillig.
Dein Gesamtumsatz 2026 liegt bis 800.000 € ⏳ Ausstellungspflicht erst für Leistungen ab 2028
Dein Gesamtumsatz 2026 liegt über 800.000 € ⚠️ Pflicht für Leistungen ab 1.1.2027 — jetzt umstellen
Du rechnest an Bundesbehörden ✅ XRechnung ist bereits seit 2020 Pflicht

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?
Wer statt einer Pflicht-E-Rechnung eine Papier- oder PDF-Rechnung schickt, stellt keine ordnungsgemäße Rechnung aus. Ein eigenes Bußgeld dafür sieht das Gesetz nach den Auswertungen des aktuellen BMF-Schreibens nicht vor — das größere Risiko trägt der Kunde: Ihm kann der Vorsteuerabzug versagt werden. Viele Kunden werden deshalb auf einer korrekten E-Rechnung bestehen.

Gilt der Zeitplan auch für Österreich und die Schweiz?
Nein — das ist deutsches Recht. Österreich und die Schweiz haben eigene Regelungen. In Österreich gilt eine E-Rechnungspflicht bisher nur für Rechnungen an den Bund; die Schweiz hat keine allgemeine Pflicht. Mehr unter E-Rechnung ins Ausland.

Hinweis: Diese Übersicht basiert auf dem Stand des Wachstumschancengesetzes und den BMF-Schreiben. Änderungen durch neue Gesetzgebung sind möglich. Für verbindliche Auskunft: Steuerberater oder bmf.de.

Weiterführend: E-Rechnungspflicht im Detail · Übergangsfristen: Wer bekommt welche?