Compliance

E-Rechnung empfangen: Die Empfangspflicht seit 2025

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2026

Kurzfassung: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im deutschen B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Empfang genügt technisch ein normales E-Mail-Postfach.

Was bedeutet "empfangen können" konkret?

Das Gesetz schreibt vor, dass du E-Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten kannst. "Weiterverarbeiten" heißt in der Praxis: du kannst den Inhalt lesen, prüfen, buchen und archivieren. Du musst keine automatisierte Verarbeitung einrichten.

Für kleine Unternehmen und Freelancer bedeutet das in der Regel: Eine E-Mail-Adresse, auf die du Zugriff hast, reicht als technisches Minimum. Du speicherst die Anhänge geordnet ab — das war's.

Welche Formate werden dir zugeschickt?

Es gibt im Wesentlichen zwei Formate, die dir als E-Rechnung begegnen werden:

Format Aussehen Besonderheit
ZUGFeRD Normale PDF-Datei XML ist unsichtbar eingebettet — du kannst die PDF wie gewohnt öffnen
XRechnung XML-Datei ohne PDF Für Menschen nicht lesbar ohne Viewer — primär für öffentliche Auftraggeber

Im B2B-Bereich wirst du vorwiegend ZUGFeRD-Rechnungen empfangen — das ist für beide Seiten das unkomplizierteste Format. XRechnung begegnet dir vor allem, wenn du mit Behörden zusammenarbeitest.

Eine ZUGFeRD-Rechnung öffnen und prüfen

Eine ZUGFeRD-PDF sieht aus wie jede andere PDF — du öffnest sie mit deinem normalen PDF-Viewer. Das eingebettete XML interessiert dich nur dann, wenn du die Daten automatisch in deine Buchhaltungssoftware übernehmen möchtest.

Wenn du neugierig bist, was im XML steckt, oder eine ZUGFeRD-Rechnung prüfen möchtest: Unser X-Ray-Viewer zeigt dir alle Felder ohne Softwareinstallation direkt im Browser.

Eine XRechnung öffnen

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei. Du kannst sie nicht einfach mit einem PDF-Viewer öffnen. Möglichkeiten:

Archivierungspflicht nicht vergessen

Empfangene E-Rechnungen musst du genauso archivieren wie normale Rechnungen: mindestens 10 Jahre, unveränderbar, jederzeit lesbar. Wichtig: Bewahre die Originalformate auf — konvertiere eine ZUGFeRD-PDF nicht in ein anderes Format, weil dann das eingebettete XML verloren geht.

Für kleine Mengen reicht oft ein gut benannter Ordner auf einem sicheren, redundanten Speicher. Mehr dazu unter E-Rechnung archivieren: GoBD-konform.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Lieferanten mitteilen, welches Format ich bevorzuge?
Du kannst, musst aber nicht. Du bist verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen — welches konkretes Format dein Lieferant wählt, liegt bei ihm.

Gilt die Empfangspflicht auch für B2C-Rechnungen, die ich empfange?
Nein — die Pflicht gilt nur für Rechnungen im B2B-Bereich (zwischen Unternehmen). Rechnungen, die du von Privatpersonen empfängst, sind ohnehin selten.

Was passiert, wenn ich eine E-Rechnung ablehne?
Du darfst eine ordnungsgemäße E-Rechnung nicht ablehnen. Tust du es trotzdem, riskierst du steuerrechtliche Konsequenzen.

Weiterführend: E-Rechnungspflicht im Überblick · E-Rechnung richtig archivieren